Verfassungsgerichtshof G228/89

G228/89Verfassungsgericht05.10.1989

Regest

VfGH / Präjudizialität, Einkommensteuer, Verlustzuweisung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Rückwirkung, Treu und Glauben, Rechte wohlerworbene, Abgaben, Vertrauensschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G228/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1989

Spruch

ArtII Z1 erster Satz des I. Abschnittes des Ersten Abgabenänderungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 80/1987, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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