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G70/89•Verfassungsgerichtshof G70/89
G70/89Verfassungsgericht05.10.1989
Dienstrecht, Richter, Disziplinarrecht Richter, Gericht, Gerichtshof Oberster, Bezüge Kürzung, Suspendierung, VfGH / Fristsetzung, Rechtsstaatsprinzip
§150 des Richterdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961, in der Fassung des Artikels I Z6 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 292/1978, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1990 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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