Verfassungsgerichtshof B1571/88

B1571/88Verfassungsgericht06.10.1989

Regest

VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1571/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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