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B1172/87•Verfassungsgerichtshof B1172/87
B1172/87Verfassungsgericht11.10.1989
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Waffengebrauch, Mißhandlung
Die Beschwerdeführerin ist durch den am 26. September 1987 in Voitsdorf (Oberösterreich) von einem Organ der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems veranlaßten Einsatz eines Diensthundes gegen ihre Person und dadurch, daß ihr dieses behördliche Organ zur genannten Zeit am genannten Ort einen Schlag auf den Hinterkopf versetzte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden, verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit S 51.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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