Verfassungsgerichtshof B1947/88

B1947/88Verfassungsgericht12.10.1989

Regest

Schischulen, VfGH / Anlaßfall, civil rights

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1947/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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