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B1212/88•Verfassungsgerichtshof B1212/88
B1212/88Verfassungsgericht28.11.1989
Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, VfGH / Gegenstandslosigkeit
1. Das Verfahren wird, soweit eine am 4.5.1988 durchgeführte Beschlagnahme von 52 Glücksspielgeräten der beschwerdeführenden Partei in Beschwerde gezogen ist, eingestellt.
2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
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