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B677/89•Verfassungsgerichtshof B677/89
B677/89Verfassungsgericht29.11.1989
VfGH / Bescheid, Behörde Organe, Tierärzte Berufsrecht, Bescheidbegriff, Berufung, Devolution, Verwaltungsverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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