Verfassungsgerichtshof KR1/87

KR1/87Verfassungsgericht29.11.1989

Regest

Rechnungshof, VfGH / Rechnungshofzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KR1/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1989

Spruch

In Stattgebung des Antrages wird festgestellt, daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 und Art127 Abs3 B-VG sowie §§12 Abs1 und 15 Abs1 RHG 1948 zuständig ist, die Gebarung der Bank für Oberösterreich und Salzburg in den Jahren 1978 bis 1986 zu überprüfen.

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