Verfassungsgerichtshof V16/89; V17/89

V16/89; V17/89Verfassungsgericht02.12.1989

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Planungsziele, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V16/89,V17/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1989

Spruch

Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Georgen i.A. vom 16. September 1982, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom

6. bis 21. Mai 1985, wird, soweit er das als "W" (Wohngebiet) gewidmete, von der Bahnhofstraße, der Khevenhüllergasse, der Johann Beer-Straße und der Bahnlinie Attersee-Vöcklabruck umgrenzte Gebiet betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1990 in Kraft.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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