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G229/89; G261/89; G263/89•Verfassungsgerichtshof G229/89; G261/89; G263/89
G229/89; G261/89; G263/89Verfassungsgericht05.12.1989
Gewerberecht, Kraftfahrlinien Konzessionserteilung, Umweltschutz, Bedarfsprüfung, Erwerbsausübungsfreiheit Eingriff, Konkurrenzschutz
1. §4 Abs1 Z3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 - KflG 1952, BGBl. Nr. 84, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1990 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
2. Dem Antrag des Verwaltungsgerichtshofes, §4 Abs1 Z4 KflG 1952 aufzuheben, wird keine Folge gegeben.
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