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G237/89; G238/89; G239/89; G240/89•Verfassungsgerichtshof G237/89; G238/89; G239/89; G240/89
G237/89; G238/89; G239/89; G240/89Verfassungsgericht07.12.1989
Marktordnung, Parteistellung, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Legitimation, Abgabenverkürzung Sanktion, Finanzverfahren
§71 Abs5 Marktordnungsgesetz 1985 - MOG, BGBl. Nr. 210 idF der Novellen BGBl. Nr. 291/1985 und 138/1987 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1990 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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