Verfassungsgerichtshof B212/89

B212/89Verfassungsgericht26.02.1990

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B212/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 37.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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