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B483/89•Verfassungsgerichtshof B483/89
B483/89Verfassungsgericht27.02.1990
Ausübung unmittelb Befehls- und Zwangsgewalt, Kraftfahrrecht, Zulassung, Kennzeichen, Überprüfung, Straßenpolizei, Fahruntauglichkeit
Der Beschwerdeführer ist durch die am 15. März 1989 bei Kühnsdorf (Kärnten) erfolgte Entfernung der Kennzeichentafeln und Abnahme des Zulassungsscheines seines Motorrades durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
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