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G316/89•Verfassungsgerichtshof G316/89
G316/89Verfassungsgericht01.03.1990
VfGH / Prüfungsumfang, Dienstrecht, Aufwandersatz, Reisegebühren
§20 Abs2 des Bundesgesetzes vom 29. Feber 1956, BGBl. Nr. 54, über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956), in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1991 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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