Verfassungsgerichtshof B933/88; B195/89

B933/88; B195/89Verfassungsgericht01.03.1990

Regest

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Völkerrecht, Bundesverfassung, Rechtsquellensystem, Staatsvertrag, Anwendbarkeit, Auslegung völkerrechtlicher Verträge, Finanzverfahren, Rechtsmittel, Zollrecht, Delegierung, Behördenzuständigkeit, Finanzverfassung, Kompetenz Bund - Länder Abgaben, RechtsV, VerwaltungsV

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B933/88,B195/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1990

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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