Verfassungsgerichtshof V34/89

V34/89Verfassungsgericht02.03.1990

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung Verordnung, Verordnungserlassung, Invalidation, Anpassungspflicht (des Normgebers)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V34/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1990

Spruch

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 3.5.1966, Z X-L-35/1-1966, mit der "auf der ehemaligen Bundesstraße 16 im Bereich des Erholungszentrums der Laxenburg Betriebsges.m.b.H. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h jeweils 100 m vor den Einfahrten" verfügt wurde, war gesetzwidrig.

Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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