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G236/89•Verfassungsgerichtshof G236/89
G236/89Verfassungsgericht03.03.1990
VfGH / Präjudizialität, Exekutionsrecht, Auskunftspflicht, Ärar
1. Die Worte "das Ärar oder" in §302 der Exekutionsordnung werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1991 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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