Verfassungsgerichtshof A148/89

A148/89Verfassungsgericht07.03.1990

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A148/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1990

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.180,64 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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