Verfassungsgerichtshof B1610/88

B1610/88Verfassungsgericht07.03.1990

Regest

VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, erkennungsdienstliche Behandlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1610/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1990

Spruch

Die Beschwerde gegen die erkennungsdienstliche Behandlung wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit 8.455,88 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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