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B1610/88•Verfassungsgerichtshof B1610/88
B1610/88Verfassungsgericht07.03.1990
VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, erkennungsdienstliche Behandlung
Die Beschwerde gegen die erkennungsdienstliche Behandlung wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit 8.455,88 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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