Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
B712/89•Verfassungsgerichtshof B712/89
B712/89Verfassungsgericht13.03.1990
VfGH / Prüfungsgegenstand, Bescheidberichtigung, Berichtigungsbescheid, Finanzverfahren, Ordnungsstrafe (Finanzverfahren), Meinungsäußerungsfreiheit
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid insofern im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden, als dieser eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 2 Tagen aussprach.
In diesem Umfang wird der bekämpfte Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Im übrigen ist der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen, generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. In diesem Umfang wird die Beschwerde abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer in sonstigen Rechten verletzt worden ist.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.