Verfassungsgerichtshof B1184/87

B1184/87Verfassungsgericht15.03.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1184/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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