Verfassungsgerichtshof B830/89

B830/89Verfassungsgericht11.06.1990

Regest

Ausländergrunderwerb, Überfremdung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B830/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1990

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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