Verfassungsgerichtshof B316/89

B316/89Verfassungsgericht12.06.1990

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B316/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 37.500,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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