Verfassungsgerichtshof B930/87

B930/87Verfassungsgericht19.06.1990

Regest

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Bauplatzgenehmigung, Baubewilligung, Grundabtretung, Beschwer, Verkehrsflächen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B930/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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