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G259/89•Verfassungsgerichtshof G259/89
G259/89Verfassungsgericht22.06.1990
VfGH / Präjudizialität, Organwalter, Auslegung, Auslegung verfassungskonforme, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip, Ermessen, Versicherungsrecht
§22 Abs1 dritter Satz des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz), BGBl. Nr. 569/1978, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 558/1986, war verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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