Verfassungsgerichtshof B170/89

B170/89Verfassungsgericht23.06.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B170/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1990

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Vertreters die mit S 30.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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