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G11/90 ua•Verfassungsgerichtshof G11/90 ua
G11/90 uaVerfassungsgericht28.06.1990
VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Wirtschaftslenkung, Schrottlenkung
1. Die litb im §6 Abs1 des Schrottlenkungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 428, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 338/1988, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1991 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
2. Im übrigen werden das von amtswegen zu G11/90 eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt und die zu den hg. Zlen. G105/90 und G110/90 vom Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Gesetzesprüfungsanträge zurückgewiesen.
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