Verfassungsgerichtshof G21/90

G21/90Verfassungsgericht29.06.1990

Regest

VfGH / Präjudizialität, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Berufe freie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G21/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1990

Spruch

1. Dem Antrag wird nicht Folge gegeben, soweit er sich auf die Worte "Steuerberater" und "Wirtschaftstreuhänder" in der Abgabegruppe C der Anlage zum (Kärntner) Fremdenverkehrsabgabegesetz 1976, LGBl. für Kärnten Nr. 100, bezieht.

2. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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