Verfassungsgerichtshof B363/90

B363/90Verfassungsgericht29.06.1990

Regest

VfGH / Prüfungsmaßstab, Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht Ärzte, Sozialversicherung, Rechtspolitik, Mehrfachversicherung, Ärztekammer, berufliche Vertretungen, Gleichheitsrecht siehe B-VG Art 7 Abs 1

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B363/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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