Verfassungsgerichtshof B375/89

B375/89Verfassungsgericht29.06.1990

Regest

VfGH/ Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B375/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1990

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Vertreters die mit S 14.520,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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