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V203/88•Verfassungsgerichtshof V203/88
V203/88Verfassungsgericht29.06.1990
Umweltschutz, DurchführungsV, Auslegung, Luftreinhaltung, Feuerungsanlagen Überprüfung, Befähigungsnachweis (bei Überprüfung von Feuerungsanlagen), VfGH / Fristsetzung
Die Z2 des §4 Abs1 der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Überprüfung von Feuerungsanlagen vom 2. Juni 1987, LGBl. 8100/1-0, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. Dezember 1990 in Kraft.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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