Verfassungsgerichtshof V203/88

V203/88Verfassungsgericht29.06.1990

Regest

Umweltschutz, DurchführungsV, Auslegung, Luftreinhaltung, Feuerungsanlagen Überprüfung, Befähigungsnachweis (bei Überprüfung von Feuerungsanlagen), VfGH / Fristsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V203/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1990

Spruch

Die Z2 des §4 Abs1 der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Überprüfung von Feuerungsanlagen vom 2. Juni 1987, LGBl. 8100/1-0, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. Dezember 1990 in Kraft.

Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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