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B337/90•Verfassungsgerichtshof B337/90
B337/90Verfassungsgericht24.09.1990
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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