Verfassungsgerichtshof A145/89

A145/89Verfassungsgericht26.09.1990

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Verfahren, Zwischenerkenntnis, Auftragsverwaltung, Finanzausgleich (Aufwandersatz), Aufwandersatz (Auftragserteilung), Straßenbau (Kosten), Rückwirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A145/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1990

Spruch

Der Anspruch besteht dem Grunde nach zu Recht.

Die Entscheidung über die Prozeßkosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.

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