Verfassungsgerichtshof B829/89

B829/89Verfassungsgericht28.09.1990

Regest

VfGH / Legitimation, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Krankenanstalten, Versteinerungstheorie, Kompetenz Bund - Länder Verwaltungsorganisation, Kompetenz Bund - Länder Krankenanstalten, formelles-materielles Recht, Kompetenz Bund - Länder, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Zivilrecht, civil rights, Tribunal, Kollegialbehörde, Öffentlichkeitsprinzip, Behördenzusammensetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B829/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1990

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 MRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.