Verfassungsgerichtshof B1014/89

B1014/89Verfassungsgericht29.09.1990

Regest

Bebauungsplan, Straßenverwaltung, Straßenverlaufsfestlegung, Bindung (der Landesregierung an Antragstellung), Umlegungsverfahren, Eigentumseingriff, Eigentumsbeschränkung, öffentliches Interesse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1014/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1990

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer generellen rechtswidrigen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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