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V110/90•Verfassungsgerichtshof V110/90
V110/90Verfassungsgericht02.10.1990
Planungsakte Verfahren (Flächenwidmungsplan), Verordnungserlassung, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Raumordnungsprogramm
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hennersdorf vom 23. Jänner 1981 über das örtliche Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Hennersdorf, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. April 1981 bis 23. April 1981, wird insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als dadurch für das Grundstück Nr. 85/4, KG Hennersdorf, die Widmung "Bauland-Kerngebiet" festgelegt wird.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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