Verfassungsgerichtshof B773/88

B773/88Verfassungsgericht03.10.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B773/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird im bekämpften Umfang aufgehoben.

Die Bundes-Ingenieurkammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit S 11.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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