Verfassungsgerichtshof B123/90; B426/90

B123/90; B426/90Verfassungsgericht08.10.1990

Regest

VfGH / Legitimation, Straßenpolizei, Nachtfahrverbot, Eigentumsrecht Schutzumfang, Eigentumseingriff, Eigentumsbeschränkung, Umweltschutz, öffentliches Interesse, Interessenabwägung, Vertrauensschutz, Bescheid Trennbarkeit, Verordnungserlassung (Zuständigkeit), Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B123/90,B426/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1990

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher abgewiesen.

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