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G68/90•Verfassungsgerichtshof G68/90
G68/90Verfassungsgericht09.10.1990
Kraftfahrrecht, Fahrschulen (Konzessionserteilung), Konzessionserteilung (Fahrschulen), Ehe und Verwandtschaft, Angehörigenverhältnis, Bedarfsprüfung
ArtII Abs1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1988, BGBl. Nr. 375, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (12. Kraftfahrgesetz-Novelle), wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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