Verfassungsgerichtshof G68/90

G68/90Verfassungsgericht09.10.1990

Regest

Kraftfahrrecht, Fahrschulen (Konzessionserteilung), Konzessionserteilung (Fahrschulen), Ehe und Verwandtschaft, Angehörigenverhältnis, Bedarfsprüfung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G68/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1990

Spruch

ArtII Abs1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1988, BGBl. Nr. 375, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (12. Kraftfahrgesetz-Novelle), wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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