Verfassungsgerichtshof G325/89

G325/89Verfassungsgericht09.10.1990

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G325/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1990

Spruch

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der antragstellenden Bank zuhanden ihres Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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