Verfassungsgerichtshof G280/89

G280/89Verfassungsgericht10.10.1990

Regest

Rundfunk, Objektivitätsgebot (Rundfunk), Ermessen, Veröffentlichung von Entscheidungen der Rundfunkkommission

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G280/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1990

Spruch

§29 Abs4 des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1974 über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks, BGBl. Nr. 397, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.