Verfassungsgerichtshof B540/90

B540/90Verfassungsgericht12.10.1990

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B540/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.

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