Verfassungsgerichtshof B1057/90

B1057/90Verfassungsgericht13.10.1990

Regest

VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1057/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1990

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Vorkehrung, durch die der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verboten wird, auf den Gstn. 2516 und 2524, KG Wolfurt, Abtragungsmaßnahmen setzen und das abgetragene Material auf einer Bauschuttdeponie lagern oder das abgebaute Material anderweitig an einen anderen Ort verbringen zu lassen, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.