Verfassungsgerichtshof B260/90

B260/90Verfassungsgericht26.11.1990

Regest

VfGH / Feststellung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B260/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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