Verfassungsgerichtshof G31/89

G31/89Verfassungsgericht27.11.1990

Regest

VfGH / Präjudizialität, Finanzstrafrecht, Strafgerichtsbarkeit (Kernbereich), Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Strafbemessung, Zuständigkeit der Gerichte, Ankündigungsabgaben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G31/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1990

Spruch

I. §11 des Wr. Ankündigungsabgabegesetzes 1983, LGBl. für Wien Nr. 19, war verfassungswidrig.

Diese Gesetzesstelle ist nicht mehr anzuwenden.

II. Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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