Verfassungsgerichtshof B1147/90

B1147/90Verfassungsgericht30.11.1990

Regest

Bescheidbegriff, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Arbeitsrecht, Kündigungs- und Entlassungsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1147/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1990

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Vertreter die mit S 16.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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