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B505/90; B713/90•Verfassungsgerichtshof B505/90; B713/90
B505/90; B713/90Verfassungsgericht30.11.1990
Bescheidbegriff, Dienstrecht, Landeslehrer, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Vorschläge), Besetzungsvorschlag
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit S 30.000.- bestimmten Kosten des Verfahrens bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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