Verfassungsgerichtshof V212/90

V212/90Verfassungsgericht12.12.1990

Regest

VfGH / Legitimation, Lebensmittelrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, öffentliches Interesse, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V212/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1990

Spruch

Die Wortfolge "die in Anlage 2 genannt sind" in §3 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 21. Juni 1978 über die Vorbildung von Lebensmittelgutachtern an Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung (Lebensmittelgutachterverordnung), BGBl. Nr. 324/1978, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Der für Gesundheit und öffentlicher Dienst zuständige Bundesminister im Bundeskanzleramt ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.