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V212/90•Verfassungsgerichtshof V212/90
V212/90Verfassungsgericht12.12.1990
VfGH / Legitimation, Lebensmittelrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, öffentliches Interesse, Auslegung verfassungskonforme
Die Wortfolge "die in Anlage 2 genannt sind" in §3 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 21. Juni 1978 über die Vorbildung von Lebensmittelgutachtern an Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung (Lebensmittelgutachterverordnung), BGBl. Nr. 324/1978, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der für Gesundheit und öffentlicher Dienst zuständige Bundesminister im Bundeskanzleramt ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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