Verfassungsgerichtshof B1584/89

B1584/89Verfassungsgericht14.12.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1584/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen der Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 30.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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