Verfassungsgerichtshof B1876/88

B1876/88Verfassungsgericht14.12.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1876/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher im angefochtenen Umfang aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden der Beschwerdevertreterin die mit S 11.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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